Wie entscheiden wir, wer in der Immobilie bleibt?

Grundsätzlich müssen Sie das Eigentum an der Immobilie von der Nutzung unterscheiden. Beides muss bei Trennung und Scheidung geregelt werden.

Bei der Trennung zieht zumeist einer der beiden Partner aus. Der andere bleibt mit den minderjährigen Kindern in der Wohnung oder dem Eigenheim wohnen. Möchte der ausziehende Partner eines oder alle Kinder mit in seine neue Wohnung nehmen, muss er sich hierüber mit dem anderen verständigen.

Sind nach dem Auszug mehr als sechs Monate vergangen, ist eine Rückkehr in die bisherige gemeinsame Ehewohnung im Regelfall rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Möchte keiner der Ehepartner im Trennungsfall ausziehen, muss ein Gericht darüber entscheiden, wer die gemeinsame Bleibe nutzen darf und wer ausziehen muss. Bei ihrer Entscheidung orientieren sich die Richter am Kindeswohl. Ihr Ziel ist es, dass die Kinder möglichst in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, also bei dem Partner, der in der bisherigen Wohnung verbleibt.

Zieht der Mann aus und bleibt die Frau mit den Kindern in der gemeinsamen Ehewohnung, was der häufigste Fall ist, muss sie dem getrennt lebenden Partner eine Nutzungsentschädigung, also Miete, zahlen. Es sei denn, man einigt sich darauf, dass dieser Wohnwertvorteil beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Diese Miete kann zunächst geringer als die ortsübliche sein. Überdauern die Wohnverhältnisse auch die Scheidung und erwirbt der Mann das Haus und vermietet es an seine Ex-Frau, muss diese dann jedoch Miete in eine regulären Höhe zahlen.

Mit dem Verkauf der Immobilie muss nicht bis zur Scheidung gewartet werden, beide können das Objekt bereits im Trennungsjahr veräußern und den Erlös untereinander aufteilen.

Das reduziert den Zeitdruck beim Verkauf und bringt den Vorteil mit sich, dass bei einem mit der Scheidung anstehenden Zugewinnausgleich Gelder zur Verfügung stehen, mit denen der eine Partner den anderen auszahlen kann. Dieser Weg sollte allerdings nur gegangen werden, wenn sich beide sicher sind, sich scheiden zu lassen und keiner der beiden in der Immobilie verbleiben möchte.

Sie haben sich dafür entschieden, nicht mehr in der Immobilie zu bleiben und wollen sie verkaufen oder vermieten? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

Foto: Mukhina1

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Verkaufen oder vermieten?

Ob es sinnvoller ist, zu verkaufen oder zu vermieten, hängt von vielen Faktoren ab. Möchte Ihr Erbe später in das Haus einziehen, können Sie durch das Vermieten eine hohe Rendite erzielen. Aber sind Sie auch […]

Weiterlesen

Wie funktioniert eine Immobilienteilung?

Verstehen beide Partner sich noch gut, kann eine Immobilienteilung interessant sein. Gerade bei Paaren mit Kindern ermöglicht dieser Weg es beiden Eltern in der Nähe des Nachwuchses zu leben. Und auch für die Kinder selbst […]

Weiterlesen

Wie kann ich meine Immobilie auf meine Kinder übertragen?

Sie wollen, den Streit um die Immobilie vermeiden und Sie an Ihre Kinder übertragen? Das sollten Sie beachten. Die gemeinsame Immobilie kann auch an gemeinsame Kinder übertragen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn beide möchten, […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Christine Hegglin

Inhaberin

058 510 95 70 ch@hegglingroup.ch

Joe Hegglin

Architekt HTL
Eidg. dipl. Immobilientreuhänder
Freelancer

079 334 49 77 jh@hegglin-architektur.ch

Kurt Thomas Egli

Immobilienbewerter

058 510 95 74 079 729 22 05 ke@hegglingroup.ch

Gregor Speck

Geschäftsleitung

058 510 95 78 gs@hegglingroup.ch

Marco Bordonaro

Foto- und Videograf

058 510 95 81 mb@hegglingroup.ch

Alexandra Lang

Immobilienvermittlerin

058 510 95 87 al@hegglingroup.ch

Diana Huber

Immobilienvermittlerin

058 510 95 77 dh@hegglingroup.ch

Nadine Figueiredo

Back Office

058 510 95 71 nf@hegglingroup.ch

Cristina Coletti

Immobilienvermittlerin

058 510 95 83 cc@hegglingroup.ch

Lynn huber

Lernende Kauffrau EFZ

058 510 95 84 lh@hegglingroup.ch