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Bei über der Hälfte der Erbfälle in Deutschland wird eine Immobilie an Nachfahren vererbt. Pro Jahr wechselt auf diese Weise Immobilienvermögen zwischen 100 und 150 Milliarden Euro den Besitzer. Aufgrund der hohen steuerlichen Freibeträge gibt es keine genaueren Werte.

Vielleicht sind auch Sie dabei, haben gerade eine Immobilie geerbt oder erwarten in absehbarer Zeit ein Erbe aus Stein und Mörtel ihr Eigentum nennen zu können.

Dann kreisen vermutlich viele Fragen durch ihren Kopf: Lohnt es sich, das Haus der Eltern zu sanieren? Gibt es in der näheren oder weiteren Verwandtschaft Personen, die einziehen möchten? Wann macht es Sinn die Immobilie zu sanieren und zu vermieten, wann ist es besser sie zu veräußern? Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?

In diesem Ratgeber wird die Bandbreite der Dinge erläutert, die Sie beim Erben einer Immobilie beachten müssen. Zunächst sind verschieden Fristen zu beachten, außerdem müssen sie als Erbnehmer gegebenenfalls Erbschaftssteuer auf ihr neues Vermögen bezahlen.

Unter Umständen sollten Sie überlegen ein Erbe auszuschlagen. Dies ist ratsam, wenn sie die genauen Vermögensverhältnisse des Erblassers nicht kennen.

Sie sehen, es gibt eine Fülle von Fragen. Auf die wichtigsten will dieser Ratgeber Antworten geben. Aber da jede Immobilie ein Unikat ist und jeder Erbfall anders gelagert ist, sollten sie darüber hinaus Experten zu Rate ziehen.

So sollten Sie sich Hilfe bei einem professionellen Immobilienmakler holen. Er kann den Verkehrswert der Immobilie taxieren, das Haus oder die Wohnung professionell vermarkten und bei Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft moderieren, um ein für alle Personen tragfähigen Ergebnis zu erzielen.

Ein Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, die Erbschaftsteuer zu berechnen oder bei einem geerbten Mietshaus Tipps für steuerliche Gestaltungsspielräume geben. Ein Architekt berät Sie bei einem geplanten Umbau der neuen vier Wände.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie Sie nun am besten Vorgehen? Wir beraten Sie gerne.

Hinweis: Diese Informationen geben die rechtlichen Bedingungen zum Redaktionsschluss (Oktober 2018) wieder. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Foto: AnaBGD

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